Baumkinder Affiliate-Programm – Nutzungsbedingungen (aktuelle Fassung)

Als autorisierter Affiliate (Affiliate) von Baumkinder Holzspielzeug erklären Sie sich damit einverstanden, die in dieser Vereinbarung (Vereinbarung) enthaltenen Bedingungen einzuhalten.

Bitte lesen Sie die gesamte Vereinbarung sorgfältig durch, bevor Sie sich registrieren und Baumkinder Holzspielzeug als Affiliate bewerben.

Ihre Teilnahme am Programm dient ausschließlich dazu, unsere Website legal zu bewerben, um eine Provision für Produkte zu erhalten, die von Personen gekauft wurden, auf die Baumkinder Holzspielzeug durch Ihre eigene Website oder persönliche Empfehlung verwiesen wird.

Indem Sie sich für das Baumkinder Holzspielzeug Affiliate-Programm (Programm) anmelden, erklären Sie sich mit dieser Vereinbarung und ihren Bedingungen einverstanden.

  1. Genehmigung oder Ablehnung des Antrags

Wir behalten uns das Recht vor, jeden Partnerantrag nach eigenem Ermessen zu genehmigen oder abzulehnen.
Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht nicht.

  • Bewerbungen werden manuell geprüft.
  • Nur ein Partnerkonto pro Person oder Organisation.
  • Affiliates müssen Rechnungen stellen können.
  1. Provisionen

Provisionen werden einmal im Monat ausgezahlt. Damit ein Affiliate eine Provision erhält, muss das geworbene Konto mindestens 31 Tage aktiv bleiben.
Selbstempfehlungen sind ausgeschlossen.

Zahlungen erfolgen nur für Transaktionen, die erfolgreich abgeschlossen wurden.
Transaktionen, die zu Rückbuchungen, Stornos oder Rückerstattungen führen, werden nicht ausgezahlt.

Baumkinder-Ergänzungen:

  • Auszahlung zum Monatsende, Mindestauszahlung 75 €, bei Programmende auch darunter.
  • Tracking-Fenster 60 Tage, Zuordnung über registrierte Kanäle (z. B. Instagram-Handle, Domain, QR-Code).
  • Premium-Partner: ab 300 € gesammelter Provision → künftig 15 % Provision + 5 % auf Folgekäufe geworbener Kunden (lebenslange Zuordnung).
  1. Kündigung

Ihr Partnerantrag und Ihr Status im Programm können aus folgenden Gründen ausgesetzt oder beendet werden:

  • Unangemessene Werbung (falsche Behauptungen, irreführende Hyperlinks usw.)
  • Spamming (Massen-E-Mails, Massen-Postings usw.)
  • Werbung auf Websites, die illegale Aktivitäten enthalten oder fördern
  • Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum
  • Versäumnis, die Affiliate-Beziehung offenzulegen (z. B. nach UWG/FTC)
  • Anbieten von Kickbacks aus der eigenen Provision als Anreiz
  • Selbstempfehlungen, betrügerische oder verdächtige Transaktionen

Baumkinder Holzspielzeug kann Affiliates jederzeit und ohne Angabe von Gründen kündigen oder sperren.

  1. Unzulässige Werbepraktiken

4.1 Brand-Bidding / PPC / SEA

  • Keine Gebote auf „Baumkinder“, Tippfehler, Domains oder Produktnamen.
  • Keine Kombination mit Begriffen wie „Gutschein“, „Rabatt“, „Code“ oder „Deal“.
  • Kein „Direct Linking“ auf die Baumkinder-Domain.
  • Generische Keywords (z. B. „Holz-Murmelbahn“) nur nach ausdrücklicher Freigabe.

4.2 Gutschein- und Deal-Seiten

  • Nur vorab freigegebene Gutscheine bewerben.
  • Keine irreführenden Texte, Pop-ups, iframes oder unsichtbaren Aktionen, die Cookies setzen, bevor der Nutzer aktiv klickt.
  • Keine „Click-to-Reveal“-Mechaniken ohne realen, gültigen Code.
  • Keine Seiten mit „Klicke für Deal/Coupon“, wenn kein Deal existiert.
  • Keine Gebote auf „Baumkinder Gutschein“, „Baumkinder Rabatt“ oder ähnliche Begriffe.

4.3 E-Mail-Marketing

  • Versand von Affiliate-Links nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung.
  • Voraussetzungen: Double-Opt-in, Impressum, Abmeldelink, klare Kennzeichnung als Werbung, kein Spam.

4.4 Cookie- und Tracking-Manipulation

  • Verboten: Cookie-Dropping, Autoredirects, Toolbars, Bots, Adware, Pop-unders, Post-View-Cookies oder jede Form automatisierter Cookie-Setzung ohne Nutzerinteresse.

4.5 Inhalte

  • Keine rechtswidrigen, diskriminierenden, jugendgefährdenden oder rufschädigenden Inhalte.
  • Keine falschen Leistungs- oder Heilsversprechen.
  • Pflicht zur offenen Kennzeichnung als Affiliate-Empfehlung (z. B. „Werbung“ oder „Affiliate-Link“).
  1. Affiliate-Links

Sie dürfen Grafik- und Textlinks auf Ihrer Website, in E-Mails oder sozialen Netzwerken verwenden.
Eigene Materialien dürfen erstellt werden, sofern sie den Markenrichtlinien entsprechen und keine Rechte verletzen.

Baumkinder-Ergänzung:

  • Nutzung von QR-Codes erlaubt (z. B. für Läden oder Veranstaltungen).
  1. Pay-Per-Click-Richtlinie (PPC)

PPC-Gebote sind ohne vorherige schriftliche Genehmigung nicht erlaubt.

  1. Datenerhebung und Abrechnung

Zur ordnungsgemäßen Abrechnung und Auszahlung der Provisionen ist der Affiliate verpflichtet, nach Aufforderung durch Baumkinder eine ordnungsgemäße Rechnung zu stellen mit:

  • Name/Firmenname
  • Rechnungsanschrift
  • Steuernummer oder USt-ID
  • Bankverbindung (IBAN, BIC, Kontoinhaber)
  • Leistungsbeschreibung („Affiliate-Provision Baumkinder, Monat/Jahr“)

Verarbeitung personenbezogener Daten:
Diese Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1 b DSGVO ausschließlich zur Vertragserfüllung verarbeitet.
Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit sie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten (z. B. Buchhaltung, Steuerberatung) erforderlich ist.

Identitätsprüfung:
Baumkinder darf im Einzelfall Nachweise zur Identität oder Unternehmereigenschaft anfordern, wenn ein berechtigter Verdacht auf Mehrfachanmeldungen, Falschangaben oder Missbrauch besteht.

Ablauf der Auszahlung:
Nach Erreichen der Mindestauszahlung informiert Baumkinder den Affiliate per E-Mail über den auszahlbaren Betrag.
Der Affiliate stellt anschließend eine ordnungsgemäße Rechnung; nach Prüfung erfolgt die Auszahlung.

  1. Nutzung von Marken- und Medienmaterial

Baumkinder räumt allen aktiven Affiliates eine nicht-exklusive, unentgeltliche, widerrufliche Lizenz ein,
bestehendes Baumkinder-Material (Bilder, Logos, Videos, Produkttexte, Social-Media-Beiträge und YouTube-Videos)
für eigene Marketing-, Empfehlungs- und Affiliate-Zwecke zu verwenden.

Dabei gilt:

  • Das Material darf nicht verändert, verfälscht oder entstellt werden.
  • Marken-, Design- und Farbkonzepte von Baumkinder sind unverändert zu lassen.
  • Die Nutzung ist ausschließlich im Zusammenhang mit der Bewerbung von Baumkinder-Produkten erlaubt.
  • Die Lizenz kann von Baumkinder jederzeit widerrufen werden.
  • Eine Weitergabe, Unterlizenzierung oder kommerzielle Nutzung außerhalb des Partnerprogramms ist untersagt.

(ein Abändern zugunsten Ihrer Marke bedarf einer schriftlichen Zustimmung)

Durch diese Regelung dürfen Affiliates vorhandene Medien (z. B. Produktfotos, YouTube-Videos)
direkt aus der Baumkinder-Website oder offiziellen Kanälen verwenden,
ohne eine separate Medienbibliothek anfordern zu müssen.

  1. Gewinnspiele mit Affiliates

Affiliates mit einer Reichweite von mindestens 10 000 Followern auf Instagram, YouTube oder Facebook können nach individueller Freigabe durch Baumkinder ein Gewinnspiel in Kooperation mit Baumkinder durchführen (z. B. mit einer Murmelbahn M3 als Gewinn).

Voraussetzungen und Ablauf:

  • Gewinnspiele dürfen ausschließlich auf Instagram, YouTube oder Facebook stattfinden.
  • Der geplante Gewinnspiel-Post oder das Video muss vorab zur Prüfung an Baumkinder übermittelt werden.
  • Eine Durchführung ist erst nach schriftlicher Freigabe durch Baumkinder erlaubt.

Pflichtbestandteile für Follower:

  • Folge @baumkinder auf der jeweiligen Plattform.
  • Kommentiere einen beliebigen Beitrag von Baumkinder.

Laufzeit:
Gewinnspiele müssen innerhalb eines klar angegebenen Zeitraums stattfinden.
Die Laufzeit darf nicht kürzer als 5 Tage und nicht länger als 14 Tage sein.
Der Zeitraum ist in der Gewinnspielbeschreibung deutlich anzugeben (z. B. „Teilnahmeschluss ist der 15. Mai 2025 um 23:59 Uhr“).

Hinweis:
Die rechtliche Durchführung (Teilnahmebedingungen, Plattformrichtlinien, Gewinnerbenachrichtigung, Datenschutz)
liegt vollständig in der Verantwortung des Affiliates.
Baumkinder übernimmt ausschließlich den Versand des Gewinns nach Benennung des Gewinners durch den Affiliate.
Baumkinder ist nicht Veranstalter des Gewinnspiels und haftet nicht für die rechtliche Ausgestaltung oder etwaige Rechtsverstöße des Affiliates.

  1. Haftung

Baumkinder Holzspielzeug haftet nicht für indirekte oder zufällige Schäden (Umsatzeinbußen, Provisionen)
aufgrund von Tracking-Fehlern, Datenverlust oder Systemausfällen.
Wir übernehmen keine Garantie für Verfügbarkeit oder fehlerfreien Betrieb.
Zwingende Haftung (Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Leben/Körper/Gesundheit) bleibt unberührt.

  1. Laufzeit der Vereinbarung

Diese Vereinbarung beginnt mit der Aufnahme in das Programm und endet, wenn das Affiliate-Konto gekündigt wird.
Baumkinder kann die Bedingungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ändern.
Ihre fortgesetzte Teilnahme gilt als Zustimmung zu den Änderungen.

  1. Freistellung

Der Affiliate stellt Baumkinder Holzspielzeug sowie verbundene Unternehmen, Mitarbeiter, Lizenznehmer, Nachfolger und Beauftragte von allen Ansprüchen Dritter frei,
die aus Fahrlässigkeit, Falschdarstellung, Nichtoffenlegung oder vorsätzlichem Fehlverhalten des Affiliates entstehen.
Dies umfasst auch angemessene Rechtsverfolgungskosten.

  1. Elektronische Signatur

Diese Vereinbarung ist ein elektronischer Vertrag.
Durch Abschluss des Bewerbungsprozesses erklären Sie Ihr Einverständnis mit allen Bedingungen.
Diese elektronische Zustimmung hat die gleiche Rechtskraft wie eine handschriftliche Unterschrift.

  1. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz von Baumkinder Holzspielzeug.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Rest der Vereinbarung wirksam.

Baumkinder GmbH – Partnerprogramm
E-Mail: partnerprogramm@baumkinder.de
Letzte Aktualisierung: 11.10.2025